Beratung/Therapie für Kinder und Jugendliche bei drohender Behinderung
Auftrag:
Die Beratung/Therapie ist für Kinder und Jugendliche gedacht, die an einer seelischen Behinderung leiden oder davon bedroht sind, z.B. aufgrund einer Teilleistungsstörung wie Legasthenie.
Was ist mit seelischer Behinderung gemeint?
Es bedeutet, dass die psychosoziale Entwicklung und Integration des Kindes oder Jugendlichen in mindestens einem zentralen Teilhabe-/Lebensbereich (Schule, Familie und soziales Umfeld) beeinträchtigt oder bedroht sind.
Beispiele:
- Folgeerkrankungen durch chronische Überforderung, wie Schulunlust, Schulverweigerung, Schlafstörungen, Essstörungen, Ängste, durch andere Ursachen nicht zu erklärende häufige Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen, Bettnässen bis hin zu Depressivität und Selbstmordgedanken.
- Eine auf Versagensängste beruhende Schulphobie, totale Schul- und Lernverweigerung, Rückzug aus jedem sozialen Kontakt, Vereinzelung in der Schule.
- Verstärkend können noch Hyperaktivität, Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen hinzukommen.
Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist im Sozialgesetzbuch VIII unter § 35 a verankert.
Zuständig für die Genehmigung sind die Jugendämter.
Grundlage für die Genehmigung ist ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten.
Arbeitsweise und Angebot:
- Beratungsgespräche
- psychologische Diagnostik
- Schulleistungsdiagnostik
- Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Kontakte und Gespräche mit Schulen
- Öffentliche Informationsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle und der Selbsthilfegruppe betroffener Eltern, Schulen, Ärzten, Kliniken, anderen Beratungsdiensten und Institutionen





