Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.caritas-rhoengrabfeld.de/
1. Angaben zum Dienstleistungserbringer gemäß Art. 246 EGBGB
Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V.
Kellereigasse 12-16
97616 Bad Neustadt
E-Mail: info@caritas-nes.de
Telefon: 09771 6116 0
2. Beschreibung der gesetzlichen Anforderungen
Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Dienstleistungen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG, sowie die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen bestimmte Webseiten und digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Leistungen so auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen, dass Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
3. Beschreibung der Dienstleistungen
Der Caritasverband Rhön-Grabfeld e.V. unterstützt Menschen in besonderen Lebenslagen und Notsituationen. Zu den Leistungen zählen Beratung, Familienhilfe, Integrationshilfe sowie sonstige Unterstützung. Die Angebote sind kostenfrei, vertraulich und für alle Altersgruppen, Konfessionen und Nationalitäten zugänglich. Ziel ist es, kompetent, zuverlässig und von Mensch zu Mensch zu begleiten und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Auf unserer Webseite bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
• allgemeines Kontaktformular
• Bewerbungsformular
• Spendenformular
4. Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Wir haben unsere Website barrierefrei gestaltet, um sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit haben wir uns an den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf den Konformitätsstufen A und AA orientiert.
Die WCAG sind anerkannte Leitlinien, die genau festlegen, wie Webseiten benutzerfreundlich gestaltet werden können. Sie entsprechen den im Gesetz verankerten vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit – dies sind die Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, der Bedienbarkeit, der Verständlichkeit und der Robustheit. Die Leitlinien nennen zu diesen Grundprinzipien einzelne Kriterien, die bei der Gestaltung der Webseite umgesetzt werden sollten.
Unsere Webseite erfüllt unter anderem folgende Kriterien:
Kriterien der Wahrnehmbarkeit:
• Alternativtexte: Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte vorhanden
• Sinnvolle Reihenfolge: Inhalte werden in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert
• Verwendung von Farben: Hinweise und Informationen werden nicht nur farblich, sondern auch textlich vermittelt
• Hohe Kontraste: Texte weisen ausreichend hohe Kontraste auf (Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 bei normaler Textgröße)
• Vergrößerung möglich: Texte können um bis zu 200% geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen
Kriterien der Bedienbarkeit
• Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen sind mit einer Tastatur bedienbar
• Seite mit Titel: Seiten wurden mit beschreibenden Titeln versehen
• Überschriften und Beschriftungen: Überschriften und Beschriftungen sind aussagekräftig formuliert
• Zweck von Links: Der Zweck eines Links wird aus dem Kontext klar
• Sichtbarer Fokus: Der Fokus auf interaktive Elemente ist sichtbar
• Keine komplizierten Zeigergesten: Funktionen sind ohne komplizierte Zeigergesten bedienbar
• Keine Blitzeffekte: Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt
• Angemessene Klickflächen: Klickbare Bereiche wie Links und Buttons sind ausreichend groß gestaltet (mindestens 24 x 24 Pixel)
Kriterien der Verständlichkeit
• Klare Struktur: Der Kontext ändert sich nicht, wenn ein Element ausgewählt wird 3.2.1
• Einfache Navigation: die Navigation ist einheitlich und nachvollziehbar gestaltet
• Beschriftung der Formulare: Formularelemente haben Beschriftungen oder Anweisungen
• Fehlervermeidung: Eingabefehler können korrigiert werden
Kriterien der Robustheit
• Korrekte Programmierung: Elemente sind korrekt verschachtelt, haben vollständige Start- und End-Tags, keine doppelten Attribute und eindeutige IDs (es sei denn, die Spezifikation erlaubt Ausnahmen).
Folgende Kriterien werden teilweise umgesetzt:
• Kompatibilität mit Hilfsmitteln: alle Komponenten weisen korrekte Namen und Rollen auf und sind mit assistiven Technologien bedienbar
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg
Anfragen bzw. Meldungen können an die folgende Stelle gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
6. Kontaktmöglichkeit und Datum der Erstellung
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Webseite. Trotz sorgfältiger Überprüfung können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Falls Sie Inhalte feststellen, die nicht barrierefrei sind, bitten wir Sie, uns diese an die folgende Kontaktadresse zu melden: info@caritas-nes.de
Datum der Erstellung: 17.10.2025