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Würzburg, 05.07.2023. Neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes mit Leben erfüllen. Kirche von Würzburg und ihre Caritas informieren mehr als 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Am 22. November 2022 wurde die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in ihrer neuen, das heißt, 5., völlig überarbeitete Neuauflage, veröffentlicht und zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Und damit ist sie allein im Bistum Würzburg für mehr als 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlicher Bestandteil des Dienstvertrages.

Mit einem „Anschreiben an alle Mitarbeitenden in der Diözese Würzburg und ihrer Caritas“ informieren die Verantwortlichen nicht nur über das neue Regelwerk und die Kernaussagen seiner zwölf Artikel, sondern stellen heraus, dass es gelte, die neue Grundordnung mit Leben zu füllen. Entscheidend sei der Perspektivwechsel, so die Autorinnen und Autoren der vom Bischof eingesetzten Arbeitsgruppe. Im Fokus stünde nicht mehr die (private) Lebensführung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern das christliche Profil der Dienste und Einrichtungen.

Geplant seien deshalb Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Stärkung von Teams, Führungskräften und Einzelpersonen für ihren Dienst. Fragen des Glaubens, der Spiritualität, die Vermittlung von kirchlichem und religiösem Grundwissen und der Bereich Ethik sollen in besonderer Weise bedacht werden.

Kirche und Caritas sehen sich auf einem gemeinsamen Weg, ohne die unterschiedlichen Anforderungen in den vielfältigen Arbeitsfeldern zu nivellieren. So seien ab Herbst gemeinsame Angebote vorgesehen und spezifische in Planung. Die Verfasserinnen und Verfasser sind sich einig: „Die neue Grundordnung bietet viele Chancen und Möglichkeiten.“

Sebastian Schoknecht

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